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Insolvenz des Reiseveranstalters FTI und seiner Tochterunternehmen BigXtra und 5vorFlug

Fachbeitrag im Reiserecht

Reiseveranstalter FTI pleite? Was bedeutet das für meine Reise?

In den letzten Wochen haben sich die Spekulationen und Meldungen über eine Insolvenz des bedeutenden Reiseveranstalters FTI vervielfacht und diese ist jetzt auch so eingetreten. Diese Informationen haben viele Urlauber beunruhigt, besonders diejenigen, die bereits eine Reise mit FTI gebucht haben. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen einige Ratschläge, wie Sie mit dieser Lage umgehen können.

Was ist bisher passiert?

FTI, einer der größten Reiseveranstalter Deutschlands, steht nach verschiedenen Berichten vor erheblichen finanziellen Problemen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die gesamte Reisebranche schwer getroffen, und auch FTI bleibt davon nicht verschont. Medienberichten zufolge kämpfte das Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die schlussendlich zur Insolvenz führten.

Der Deutsche Reiserechts Sicherungsfond schützt Reisende

Der Deutsche Reiserechts Sicherungsfond (DRSF) schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseanbieters. Sollte ein beim DRSF abgesicherter Reiseanbieter wie FTI Zahlungsunfähigkeit anmelden, sind die geleisteten Zahlungen in der Regel abgesichert. Trotzdem ist zu beachten, dass durch anwaltliche Vertretung des Öfteren bessere Entschädigungen erzielt werden können.

Verbesserte Situation nach Thomas Cook

Die Situation hat sich seit der Thomas Cook-Pleite verbessert, da der Gesetzgeber reagiert hat. Die Insolvenz von FTI ist allerdings der ultimative Stresstest für den überarbeiteten Sicherungsfond. Es bleibt abzuwarten, wie gut der Fond in einer solchen Extremsituation funktioniert.

Durchführung Ihrer Reise nicht abgesichert

Der Reisesicherungsfonds basiert auf der EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie), die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale Systeme zur Insolvenzsicherung einzurichten. Diese Systeme gewährleisten im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseanbieters die Absicherung der von den Reisenden geleisteten Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.

Änderungen nach der Thomas Cook-Insolvenz

In der Vergangenheit war die Haftung des Versicherungsunternehmens oder des Kreditinstituts für die in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns hat Anlass gegeben, dieses System zu überprüfen und mit dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu zu regeln.
Heute sind alle größeren Reiseanbieter, die einen absicherungspflichtigen Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro im Jahr erwirtschaften, gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds verpflichtet. Die frühere Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro entfällt, wodurch eine vollständige Absicherung gewährleistet sein sollte.

FTI als Stresstest für den Sicherungsfonds

Aufgrund des hohen Marktanteils der FTI Group steht der Reisesicherungsfonds vor einem potenziellen Stresstest. Der Marktanteil von FTI dürfte mindestens so groß sein wie seinerzeit bei Thomas Cook. Obwohl der Reisesicherungsfonds nun besser aufgestellt sein soll, ist fraglich, ob er ausreichend ist.
Im Ernstfall kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Wir gehen davon aus, dass wir auch bei einer unvollständigen Absicherung Ihren Reisepreis zurückfordern können. Im Falle einer Insolvenz von FTI könnte eine schnelle Beauftragung Ihre Urlaubskasse retten.

Sie benötigen Hilfe, diese Informationen benötigen wir um die Erstattung des Reisepreises durchzusetzen:

Diese helfen uns, Ihre Erstattungsforderung präzise und effizient zu bearbeiten:

  1. Name des Reiseveranstalters: Geben Sie den Namen des Reiseveranstalters an, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Dies ermöglicht es uns, die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren und Ihre Ansprüche korrekt zuzuordnen.

  2. Preis der Reise: Teilen Sie uns den vollständigen Preis Ihrer gebuchten Reise mit. Diese Information ist entscheidend, um den erstattungsfähigen Betrag zu ermitteln.

  3. Art der Buchung: Geben Sie an, ob es sich bei Ihrer Buchung um eine Pauschalreise oder um einzelne Reiseleistungen handelt. Die Art der Buchung kann den Ablauf und die Erfolgsaussichten der Erstattungsforderung beeinflussen.

  4. Reisebestätigung: Fügen Sie eine Kopie Ihrer Reisebestätigung bei. Diese Bestätigung dient als Nachweis für die Buchung und enthält wichtige Details, die für die Bearbeitung Ihrer Erstattungsforderung erforderlich sind.

  5. Sicherungsschein: Überprüfen Sie Ihre Reisebestätigung daraufhin, ob Sie einen Sicherungsschein erhalten haben. Dieser Schein beschreibt die Reisepreisabsicherung im Insolvenzfall und benennt das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten. In den meisten Fällen ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen kann auch eine andere Insolvenzversicherung benannt sein. Mit diesem Sicherungsschein können Sie sicher sein, dass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis erstattet werden, falls der Anbieter oder dessen Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden oder zahlungsunfähig werden.

Mit diesen Informationen können wir Ihre Erstattungsansprüche effektiv verfolgen und sicherstellen, dass Sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben.

Fazit

Eine Insolvenz von FTI ist zweifellos besorgniserregend für alle betroffenen Reisenden. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und sich gut zu informieren. Mit den richtigen Schritten können Sie Ihre Rechte schützen und alternative Lösungen finden. Wir werden die Situation weiterhin beobachten und Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Schritte zur Sicherung Ihrer Rechte

  1. Informieren Sie sich: Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen und offizielle Mitteilungen des Reiseveranstalters informiert.
  2. Dokumente bereit halten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigung und Sicherungsschein griffbereit haben.
  3. Kontaktieren Sie uns: Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite.

Bleiben Sie informiert und sicher, und lassen Sie sich Ihre Reiselust nicht nehmen!

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