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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen. Immer für Sie da
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Stadtplatz 26
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Ihnen droht die Kündigung oder sie wurden bereits entlassen? Ihnen wurde unter falschem Vorwand gekündigt oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe falsch? Wenn Ihnen gekündigt wird, fühlen Sie sich oft zu Recht ungerecht behandelt: häufig sind Kündigungen offensichtlich unwirksam. Die Erfolgschancen, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zu wehren, sind also hoch.
Ich weiß, wie belastend das Thema sein kann; immerhin hängt an dem Arbeitsverhältnis Ihr Lebensunterhalt. Wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten landet, kann dies schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme mit sich bringen. Es ist daher umso wichtiger, einen professionellen Rat zu suchen. Als Rechtsanwalt weiß ich, wie sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren können. Wichtig ist, dass sie umgehend handeln, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Damit ich Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen kann, sind folgende Dinge zu beachten:
Klagefrist
Arbeitsamt
Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
Betriebsrat (soweit vorhanden)
Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
Arbeitsgericht
Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: vom Kündigungsschreiben bis zum Arbeitsgericht. Entscheidend ist es, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu pochen oder eine Abfindung zu verhandeln. Meine Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne besprechen wir vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Die Klagefrist beträgt nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 3 Wochen. Grundsätzlich kann auch später eine Klage erhoben werden. Allerdings gilt dann der Kündigungsgrund, auch wenn er ungerechtfertigt war, als wirksam, sodass die Kündigungsschutzklage als unbegründet abgewiesen wird.
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