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Rechtsanwaltskanzlei Matthiessen - Ihr Rechtsanwalt in Aichach, Schrobenhausen und Umgebung

Rechtsanwalt Matthiessen Aichach - Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Kündigung? Welche Ansprüche habe ich?

Sie haben gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Egal, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer gekündigt hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen viele Ansprüche zu. Denn gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht ein Anspruch auf Lohn? Steht mir noch Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zu? Und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und mache Ihre Rechte geltend. Weigert sich die andere Partei zur Zahlung, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.

Ihre Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!

  • Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

  • Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.

Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!

  • Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen

  • Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:

  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer Zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen. 

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

 

Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen. 

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt durchzusetzen.

Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes stellt eher eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich ergeben aus:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben. 

  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, in dem er in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat.

  • Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber Ihnen 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im kommenden Jahr tun.

  • Hat er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Zahlung hingewiesen, so besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Wann entfällt der Anspruch?

Das Weihnachtsgeld ist in vielen Unternehmen an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein.  Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausgezahlt hat:

  • als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

  • zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung wirksam

    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubsgeld trotz Kündigung – Wann ist eine Rückforderung möglich?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Zeit des Urlaubs meist Höhe des normal gezahlte Lohns

  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarung

  • Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahlten Urlaubsgeld zulässig

  • Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.

  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

Kompetente Beratung an Ihrer Seite

Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, stehen viele finanzielle Fragen im Raum. Aus diesem Grund ist zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg ausschlaggebend. Als Rechtsanwalt für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.

Eine Kündigung steht im Raum? Egal, ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Es ist immer wichtig, mögliche Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Richten Sie sich bei sämtlichen Fragen an uns! Wir machen Ihre Ansprüche geltend!

Häufige Fragen (FAQ)

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht sowohl bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber. Unabhängig davon, wer gekündigt hat, kann der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen. Daraufhin muss das Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt werden.
Ein Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form und vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgehändigt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Dauer der Beschäftigung, Einsatzbereich, Verantwortlichkeit und keine Bewertung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zudem Arbeitsweise und soziale Kompetenzen.
Bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers muss der Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Der Lohn ist fällig, wie es der Arbeitsvertrag vorsieht. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Zahlung des Lohns einstellen. Im Voraus geleistete Arbeit wird noch ausgezahlt.
Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch bei Kündigung nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen. 
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wurde das Geld als zusätzlichen Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt, besteht ein anteiliger Anspruch.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch besteht nur, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt  oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt können Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Das ist nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gewährt wird. Minijobber können anteilig Urlaubsgeld fordern, wenn vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern Urlaubsgeld gewährt wird.
Von einer Urlaubsabgeltung spricht man, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann nur bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gezahlt werden.
Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung gibt es eine Formel. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dieser muss mit den verbleibenden Urlaubstagen multipliziert werden.
Für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung muss der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam bestehen und der Abgeltungsanspruch muss auch erfüllbar sein. Dies ist meistens der Fall, wenn die Urlaubstage bis zum Tätigkeitsende nicht mehr in natura genommen werden können. 

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