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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Matthiessen. Immer für Sie da
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Stadtplatz 26
86551 Aichach
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Mo – Fr: 09:00-17:00 Uhr
Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!
Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.
Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen
Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden
Angaben zur Dauer der Beschäftigung
Einsatzbereich
Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen
Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer Zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.
Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes stellt eher eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich ergeben aus:
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, in dem er in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat.
Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber Ihnen 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im kommenden Jahr tun.
Hat er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Zahlung hingewiesen, so besteht kein Anspruch.
Das Weihnachtsgeld ist in vielen Unternehmen an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausgezahlt hat:
als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)
Stichtagsregelung unwirksam
Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung wirksam
Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung unwirksam
Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:
Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Zeit des Urlaubs meist Höhe des normal gezahlte Lohns
Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarung
Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahlten Urlaubsgeld zulässig
Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.
Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, stehen viele finanzielle Fragen im Raum. Aus diesem Grund ist zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg ausschlaggebend. Als Rechtsanwalt für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.
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