Rechtsanwaltskanzlei Matthiessen - Ihr Rechtsanwalt in Aichach, Schrobenhausen und Umgebung

Rechtsanwalt Matthiessen Aichach - Hilfe bei Flugannulierungen und -verspätung

Ich berate Sie kompetent und umfassend im Reiserecht

Wenn Ihr Flug zum Problemflug wird

Ihr Flug wurde gecancelt und Sie müssen alleine am Flughafen warten? Oder Sie verpassen einen wichtigen Geschäftstermin, weil am Gate nichts passiert? Solche Probleme sind aufgrund von Streiks und Personalmangel am Flughafen keine Seltenheit mehr. Insbesondere, wenn dadurch der Anschlussflug verpasst wird oder ein wichtiger Termin ausfällt, passt ein Flugausfall nicht in den Zeitplan. Sie stehen dann ohne viel Verpflegung am Gate und sind den Mitarbeitern der Airline ausgeliefert. Deshalb ist es wichtige die Fluggastrechteverordnung der EU zu kennen: EU-Verordnung 261/2004. Diese gilt bei Flügen in die EU und aus der EU sowie für Airlines mit Sitz in der EU. Außerdem sichert sie Ihnen wichtige Ansprüche!
Um eine angemessene Entschädigung zu erhalten und die Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Reiserecht kontaktieren.

Flug verspätet? So gehen Sie vor

So handeln Sie, wenn ihr Flug sich verspätet

Folgende Punkte sollten Sie beachten, um bei einer Flugverspätung Ihre Ansprüche durchsetzen zu können:

  • Die Entschädigungshöhe bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden hängt von der Streckenlänge und nicht vom Ticketpreis ab.

    • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €

    • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €

    • Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €

  • Es ist auch festgelegt, wie lange eine Verzögerung sein muss, damit die Bereitstellung von Betreuungsleistungen erforderlich wird:

    • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit

    • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit

    • Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit

  • Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft einschließlich des Transfers zu stellen.

    • Fordern Sie diesen Anspruch unmittelbar von der Airline ein

    • Andernfalls sollten Sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern und später eine Erstattung der Kosten beantragen.

  • Aus folgenden Gründen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen:

    • Schlechtes Wetter

    • Streik

    • politische Unruhe

    • Vögel im Triebwerk (Vogelschlag)

    • Naturkatastrophen

    • Pandemie

  • Erst nach einer Abflugverspätung von 5 Stunden haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

    • Erstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren

    • Airline ist außerdem erst ab einer Verspätung von 5 Stunden verpflichtet, Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten..

  • Bei der gleichen Verspätung haben Fluggäste das Recht, einen Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Startflughafen zu fordern, wenn bereits eine Teilbeförderung zu einem Zwischenziel stattgefunden hat.

Diese Ansprüche haben Sie bei einer Flugannullierung oder -stornierung

 

Um Ihre Ansprüche bei einer Flugannullierung geltend zu machen, gibt es einige wichtige Faktoren zu beachten. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, falls Ihr Flug gecancelt wurde. Dabei greift die Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Bedingungen:

  • Der Flug muss entweder innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein und die Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben.

  • Sie müssen weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert worden sein

  •  Der betroffene Flug darf nicht älter als drei Jahre sein 

  • Sie sind pünktlich am Check-in Schalter erschienen

  • Die  Fluggesellschaft hat  Ihnen alternative Flüge innerhalb der Annullierungsfristen angeboten, die entweder verspätet oder verfrüht fliegen.

Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugannullierung ist abhängig von der Streckenlänge des Fluges.

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €

  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €

  • Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft bei einem Flugausfall oder einer Annullierung von der Zahlungspflicht befreit ist, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe Flugverspätung?. Sollte Ihr Flugausfall jedoch länger als 14 Tage im Voraus angekündigt worden sein, haben Sie zunächst nur Anspruch auf Rückerstattung oder alternative Beförderung.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Flugannullierungen und -verspätungen sind ärgerlich und kosten Geld. Gerade wenn ein wichtiger Geschäftstermin verpasst wird oder der Anschlussflug nicht erreichbar ist. Wenn es dann um Entschädigungszahlungen oder Betreuungsleistungen geht, ist die Airline oftmals nicht kulant. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen gegen dieses Verhalten vor. Zusammen setzen wir uns für die Auszahlung Ihrer Entschädigung ein. Unsere langjährige Praxiserfahrung zeigt, dass sich hartnäckiges Verhalten auszahlt und sie mit uns auf der richtigen Seite stehen.
Rufen Sie uns am besten direkt vom Flughafen an, sodass wir das weitere Vorgehen besprechen können. Kontaktieren Sie uns jetzt sofort und sichern Sie sich Ihre Entschädigung. Bei uns sind Sie in kompetenten und sicheren Händen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ihr Anspruch auf Entschädigung verfällt erst nach 3 Jahren. Um den Anspruch geltend zu machen, sollten Sie schon vorab alle Belege zu Ihrer Flugreise und möglichen Ausgaben sammeln. Wenden Sie sich dann schriftlich an die Airline. Die Bearbeitung der Airline zieht sich meist in die Länge.
Ja, auch bei einer Geschäftsreise hat der Flugreisende einen Anspruch auf die Entschädigungszahlung. Es ist hierbei unerheblich, wer den Flug bezahlt hat.
Ja, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. Unwetter, Streik, Naturkatastrophen, politische Unruhen). Dann muss die Airline allerdings nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, um eine Beeinträchtigung des Fluggast so gering wie möglich zu halten.
Wenden Sie sich zunächst an die Airline, denn aufgrund der EU- Fluggastrechteverordnung sind dort höhere Entschädigungszahlungen zu erwarten. Eine Verspätung oder Annullierung ist aber auch ein Reisemangel, sodass Sie sich zusätzlich an den Veranstalter wenden können.
Ja, bei einer Verspätung von mehr als 4h innerhalb einer Pauschalreise kann eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden, denn die vereinbarte Leistung wurde mangelhaft erbracht. Meist können pro weiterer Stunde Flugverspätung 5% des Tagesreisepreises, höchstens aber 20% angesetzt werden.
Wenn die Airline alles mögliche getan hat, um den Flug stattfinden zu lassen, aber außergewöhnlichen Umstände vorliegen: Schlechtes Wetter, Streik, politische Unruhe, Vögel im Triebwerk (Vogelschlag), Naturkatastrophen, Pandemie. Dies muss von der Airline selbst bewiesen werden.
Ihre Verspätung betrug mindestens 3 Stunden und der Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. Außerdem flogen Sie in/von der EU mit einer Airline mit Sitz in der EU. Sie sind nicht kostenlos gereist und waren pünktlich am Check-in. Die Airline ist für die Verspätung/ Annullierung verantwortlich.
Ja, wenn die Airline einen Alternativflug innerhalb bestimmter Zeitfensters anbietet. Dafür muss Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel angeboten werden. Dieser darf bei einer Flugstrecke von 1500 km nicht später als 2 Stunden, über 1500 km nicht später als 3 Stunden, ab 3500 km nicht später als 4 Stunden sein.
Holen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft Information zur Sachlage. Dann lassen sich auch direkt dort den Grund für die Verspätung/ Annullierung bestätigen. Bewahren Sie alle Dokumente auf und sammeln Belege für mögliche Ausgaben. Mitreisende können als Zeugen hilfreich sein.
Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Wird Ihre Flugreise auf den nächsten Tag verschoben, haben Sie Anspruch auf eine Unterbringung. Sollte die Airline sich nicht darum kümmern, können Sie Ersatz für eigene Aufwendungen verlangen.

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