Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, dass private Chats auf Plattformen wie WhatsApp weitreichende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Inhalte, selbst wenn sie in privaten Gruppen geteilt werden, unter Umständen an Dritte – einschließlich des Arbeitgebers – weitergegeben werden können. Die Annahme, dass Vertraulichkeit automatisch vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Kündigung schützt, ist nicht selbstverständlich.
Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine geringere Hürde, wenn es darum geht, gegen schwerwiegende, insbesondere beleidigende und menschenverachtende Äußerungen innerhalb der Belegschaft vorzugehen. Diese Klarstellung ist von Bedeutung, da das BAG in einem früheren Urteil vom 10. Dezember 2009 (2 AZR 534/08) noch feststellte, dass Arbeitnehmer regelmäßig darauf vertrauen dürfen, dass ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Die aktuelle Entscheidung betont jedoch die Bedeutung des Inhalts der Äußerungen. Bei besonders schwerwiegenden Aussagen kann ein Arbeitnehmer nicht ohne weiteres auf Vertraulichkeit vertrauen. In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend verschwimmen, ist es wichtig, sich der potenziellen Konsequenzen bewusst zu sein. Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht diese Realität deutlich.
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